Energie & Heizung
Das neue Heizungsgesetz, offiziell bekannt als das Gebäudeenergiegesetz (GEG), tritt ab dem 1. Januar 2024 in Kraft. Welche Heizungen sind ab diesem Zeitpunkt erlaubt? Welche Technologie ist am besten geeignet und welche wird gefördert?
Das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG),
das ab 2024 greift, markiert einen Wendepunkt in der deutschen Energiepolitik, insbesondere im Hinblick auf die Heizungstechnik und Wärmeversorgung von Immobilien. Hier sind die Kernpunkte:
Die Zukunft der Heizungstechnik
Das GEG zielt darauf ab, fossile Brennstoffe beim Heizen schrittweise durch erneuerbare Energien zu ersetzen. Ab 2024 müssen Heizungen in Neubauten in Neubaugebieten zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Für bestehende Gebäude und Neubauten in Baulücken gelten diese Vorgaben erst, wenn die kommunale Wärmeplanung vorliegt. Dies gibt den Städten und Gemeinden Zeit, ihre Pläne bis spätestens 2028 vorzulegen.
Optionen und Übergangsregeln
Für den Heizungstausch stehen verschiedene Optionen zur Verfügung, darunter Wärmepumpen, Hybridheizungen, Solarthermieanlagen und Anschlüsse an Wärmenetze. Besonders interessant sind die Übergangsregeln nach einer Heizungshavarie: Ab 2024 können Hausbesitzer temporär gebrauchte Gasheizungen installieren oder von Übergangsfristen profitieren, um den Umstieg auf erneuerbare Energien vorzubereiten.
Förderungen und Beratungspflicht
Um den Wechsel zu erleichtern, plant die Regierung ab 2024 staatliche Förderungen für den Heizungstausch. Diese können bis zu 70 Prozent der Investitionskosten abdecken. Zudem wird eine Beratungspflicht vor dem Einbau neuer, fossiler Heizungen eingeführt, um Hausbesitzer über die Auswirkungen der kommunalen Wärmeplanung und potenzielle Unwirtschaftlichkeit aufgrund steigender CO₂-Preise zu informieren.
Auswirkungen auf Vermieter und Mieter
Vermieter können 10 Prozent der Modernisierungskosten für einen Heizungstausch auf die Mieter umlegen, vorausgesetzt, sie nutzen staatliche Förderungen. Dies soll für eine Dauer von sechs Jahren möglich sein, mit einer maximalen Umlage von 50 Cent pro Quadratmeter und Monat.
Strafen bei Nichteinhaltung
Das GEG sieht Bußgelder zwischen 5.000 und 50.000 Euro für Verstöße gegen die Vorgaben vor. Die genaue Höhe richtet sich nach der Schwere des Verstoßes.
Das Gebäudeenergiegesetz ist ein entscheidender Schritt in Richtung Klimaneutralität bis 2045. Es fordert von Immobilienbesitzern, sich mit nachhaltigen Heizungsoptionen auseinanderzusetzen und unterstützt sie dabei mit Beratungsangeboten und finanziellen Anreizen. Die Umsetzung dieser Vorgaben wird nicht nur die Energieeffizienz von Gebäuden verbessern, sondern auch einen wesentlichen Beitrag zum Klimaschutz leisten.
Welche Heizung?
Welche Förderung?
Förderung für Heizungstausch Ab 2024 wird der Umstieg auf Heizungen mit 65% erneuerbarer Energie staatlich gefördert, mit maximal 70% Zuschuss der Investitionskosten. Haushalte können eine Grundförderung von 30% beantragen, zusätzlich gibt es für Einkommen unter 40.000 Euro einen Bonus von weiteren 30%. Bei einem Heizungsaustausch bis 2028 ist ein Geschwindigkeitsbonus von 20% verfügbar. Die maximal förderfähigen Kosten sind auf 30.000 Euro begrenzt, was einem maximalen Zuschuss von 21.000 Euro entspricht. Ein vergünstigter KfW-Kredit für Haushalte bis 90.000 Euro Jahreseinkommen ist ebenfalls geplant.
Energieberarung Ab 2024 ist bei neuen Heizungen, die mit fossilen Brennstoffen betrieben werden, eine Beratung durch eine Fachkraft vorgeschrieben. Diese Beratung soll auf kommunale Wärmeplanung und mögliche Unwirtschaftlichkeit durch steigende CO₂-Preise hinweisen, um Hausbesitzer vor kostspieligen und nicht nachhaltigen Investitionen zu schützen. Der Bund fördert die Energieberatung und deckt bis zu 80% der Kosten (z.B. bei Ein- und Zweifamilienhäusern maximal 1300 Euro); qualifizierte Fachkräfte findet man auf der Online-Plattform Energieeffizienz-Expertenliste.
Welche Fristen?
Das neue Gebäudeenergiegesetz sieht folgende Fristen für den Austausch oder Einbau von Heizungsanlagen vor:
- Ab Januar 2024: Neue Heizungsanlagen in Neubauten müssen zu 65% erneuerbare Energien nutzen.
- Ab Mitte 2026: Diese Anforderung gilt auch für den Austausch von Heizungsanlagen in Bestandsgebäuden in Großstädten.
- Ab Mitte 2028: Die Regelung wird auf kleinere Städte und Gemeinden ausgeweitet.
- Übergangsfristen für Bestandsanlagen: Abhängig von der Art und dem Alter der bestehenden Anlage gibt es verschiedene Übergangsfristen für den Austausch.
- Ab 2045: Alle Heizungen müssen ab 2045 klimaneutral sein.